Eigentümer einer Zweifamileinhaus mit überdimensionierte reversible Wärmepumpe wollen zusätzliche Kühlen können mit Splitklimageräte (nicht VRF) die auch heizen können.
Werden die Geräte bei der Qp Berechnung berücksichtigt?
Muss man die Geräte auch bei der Beheizung berücksichtigen? (und wenn ja wie geht das?)