Energiebedarfsausweis mit Verbrauchswerten

Gemäß §79 GEG (1) gilt: … „Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis nach Maßgabe der §§ 80 bis 86 auszustellen. Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.“

Mir gelingt es nicht, einen Energiebedarfsausweis zu erstellen, in dem auch der Energieverbrauch angegeben wird. Kann mir bitte jemand weiter helfen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Konrad Lang

Im Bedarfsausweis wird kein Verbrauch dargestellt

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Bedeutet die Antwort, dass Evebi diese Möglichkeit nicht bietet?

Es bedeutet dass es der Energieausweis nicht vorsieht…hat nix mit evebi zu tun

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In dieser Eindeutigkeit sehe ich das nicht. Es könnte doch möglich sein, beide Seiten (Bedarf und Verbrauch) auszufüllen. Wo steht, dass das nicht geht?
Und falls es so ist, dass es nicht geht: Wie soll es dann möglich sein, im Energieausweis gem. §79 GEG sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich einem Kunden einen Energiebedarfsausweis für ein EFH, Baujahr 1973 ausgestellt habe. Der berechnete Bedarf ist deutlich höher als der gemessene Verbrauch, deshalb würde er gern diesen darstellen, um das Haus für Kaufinteressenten attraktiver zu machen. Ich halte es für einen guten Kompromiss, wenn im Energieausweis beide Werte stünden, sowie es §79 GEG ermöglicht.

Vllt kannste das als text in den Bemerkung eintragen… Aber ein Verbrauch ist immer sehr Nutzer abhängig… Stichwort alter Opa gegen junge Familie mit Kinder…

Diese Aussage betrifft eigtl. nur die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf und -verbrauch. Das ist zugegeben etwas unglücklich formuliert.

Ich finde es nicht unglücklich, sondern mit „sowohl als auch“ klar definiert. Oder hast Du eine belastbare Quelle, die Deine Deutung nahelegt?
Ich habe die Frage auch an das Gebäudeforum/dena gestellt und bin gespannt auf die Antwort.

Entscheidend ist der Satz vor dem von dir dick markierten Teil. Dieser verweist auf die Paragraphen 80-86, in denen Energiebedarfs- und verbrauchsausweis definiert und deren Ausstellart definiert werden.
Es würde mich wundern, wenn die Dena dahingehend plötzlich eine andere Aussage treffen würde. Aber ich lasse mich überraschen.

… und es gibt wenigstens ein Software-Produkt, das das kann

Mit einem Häkchen in irgendeinem Programm heisst das noch lange nicht dass es auch im Ausweis auftaucht
Energieausweise sind standardisiert und unabhängig von Programmen.
Im Bedarfausweis auf der Seite 4 gibt es ein Feld mit ‚Ergänzenden Erläuterungen‘ ich denke da kannst was reinschreiben wenn dir danach ist

Kundenwunsch nachvollziehbar, aber einen direkten Weg gibt es nicht.

  • Verbrauchausweis Vorschau PDF erstellen
  • PDF in Word konvertieren
  • In Word die gewünscht Felder anpassen und/oder löschen
  • Eventuell in Dokumenteigenschaften deine Daten löschen
  • Als PDF speichern.

Kunde kann es den Mietinteressenten als Zusatz (6. Seite) mitschicken.

„Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.“

Ich hatte den Fall, dass dem Makler erst keine Verbrauchsdaten vorlagen. Also Erstellung Bedarfsausweis. (Gleichzeitig Verbrauchsausweis vom Nachbarhaus DHH, welches natürlich viel günstiger da stand). Später könnten doch Verbrauchswerte organisiert werden…
Zusätzliche Erstellung vom Verbrauchsausweis und Recherche: bei Vorliegen von beiden Ausweisen darf der Besitzer dieser entscheiden, welcher vorgelegt wird.

Es hat etwas gedauert, aber ich habe eine klare Aussage vom

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
WB 2 ‑ Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich

Hier die Kernaussagen des BBSR

Zulässigkeit der Kombination

  • Laut § 79 GEG ist es zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch im Ausweis anzugeben:

„Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.“

  • Auf Seite 1 des Musters für den Energieausweis wird ausdrücklich die Option eingeräumt:

„Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.“

  • Ein Ausweis mit Bedarfs- und Verbrauchskennwerten wird als Energiebedarfsausweis definiert, wenn die Grundlage der Ausstellung der Bedarf ist.

Umsetzung im Formular

  • Das BBSR hat ausdrücklich bestätigt:

„Ja, es ist zulässig, sowohl Seite 2 und Seite 3 auszufüllen.“

Meine Bitte an Envisys: Es wäre sehr schön, wenn diese Möglichkeit in Evebi realisiert würde.

Ja, sie haben Recht. Eine Befüllung von Seite 2 UND 3 eines Enerigebedarfsausweises ist erlaubt. Diese Option ist in EVEBI nicht umgesetzt. Das geschieht im Sinne des Anwenders, da es hier zu abweichenden Werten kommen kann. Das kann die Ausweisempfänger verwirren und zusätzlichen Erklärungen sind nötig.
Ist die Ausgabe eines solchen Dokumentes in einem speziellen Fall gewünscht, besteht in EVEBI die Möglichkeit, aus einem EVEBI-Projekt einen Bedarfs- UND Verbrauchsausweis auszugeben.

Ist für ein Gebäude ein Bedarfsausweis erforderlich, dürfen Verbrauchsdaten auf Seite 3 des Energieausweises eingetragen werden. Aber es bleibt ein Bedarfsausweis, und ein gesonderter Verbrauchsausweis darf nicht erstellt werden. Aber vielleicht habe ich Ihren letzten Satz nicht richtig verstanden.

Mein letzter Satz sollte einen Hinweis auf einen Workarround sein, bei welchem man den Ausweis nach Verbrauch/Seite 3 separat ausgibt und dem Kunden vorlegen kann, ohne eine neue Registriernummer zu vergeben. Das Programm lässt das zu.

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