Energieverbrauchsweis bei Einhaltung der Wärmeschutzverordnung 1977

Ich habe für einen Kunden einen Energiebedarfsausweis für ein EFH, Baujahr 1973 erstellt. Da Verbrauch und Bedarf weit auseinander liegen, befürchtet der Kunde einen Nachteil beim Verkauf des Hauses.

Meine erste Idee war, den Energiebedarfsausweis um Verbrauchswerte anzureichern. Das habe ich unter dem Thema Energiebedarfsausweis mit Verbrauchswerten beschrieben.

Nun konnte mir der Kunde Unterlagen zu verwendeten Baumaterialien, insb zu energetischen Verbesserungen nachreichen, wonach es möglich sein kann, dass sein Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 einhält. In den Regeln zur Datenaufnahme gibt es Rechenvorschriften zur Nachweisführung.

Auch hier finde ich in Evebi keine entsprechende Funktion oder wenigstens die Werte, um die Rechnungen manuell durchzuführen. Meine dringende Frage deshalb: Hat jemand von Euch/Ihnen schon Erfahrung damit gesammelt?

Kurz zur o. g. regulatorischen Lage:

§80 GEG (3):

(3) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück […] verkauft […] werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. In den Fällen des Satzes 1 ist für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn das Wohngebäude

  1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt hat oder
  2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.

Bei der Ermittlung der energetischen Eigenschaften des Wohngebäudes nach Satz 3 können die Bestimmungen über die vereinfachte Datenerhebung nach § 50 Absatz 4 angewendet werden.

Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand geben in Abschnitt 6 drei Alternativen vor, die Erfüllung des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung nachzuweisen

6 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 80 Absatz 3 Satz 3 und 4 GEG), wenn

a) bei früheren Änderungen des Gebäudes eine Berechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt und dabei die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007, des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 bzw. EnEV 2013 oder des § 50 Absatz 1 Satz 1 GEG erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen oder

b) der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient Ū des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 11 dieser Bekanntmachung nicht überschreitet oder

c) die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 12 dieser Bekanntmachung nicht überschreiten.

Zur näheren Erläuterung:

Für meinen Kunden interessiere ich mich für b), wonach der sog. „mittlere Wärmedurchgangskoeffizient Ū“ ermittelt werden muss. Hier ist die Formel:

Screenshot 2025-06-10 082427

Obwohl es so ähnlich aussieht, es ist nicht H’T. Dieser Wert darf Höchstwerte aus der Tabelle 11 nicht überschreiten, Auswahlkriterium ist A/Ve.

Alle genannten U-Werte, Flächen und Volumen sind in Evebi ermittelt und berechnet. Es wäre ein Leichtes, damit zu errechnen, ob das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten wird - das wäre mein Wunsch an Evebi.

1 „Gefällt mir“

Meinst liegt der Bedarf und der Verbrauch bei einem älteren Haus weit auseinander.
Liegt zum Teil auch an der Berechnungsnorm 18599.
Bei der früher geltenden Norm war der Unterschied nicht so groß.
Man hat immer irgendwelche ‚Stellschrauben‘ womit man die Ergebnisse hin oder her drücken kann.
Wenn Dein Kunde unbedingt einen ‚guten‘ EA will kann er sich den von einem Online Anbieter machen lassen :wink:

1 „Gefällt mir“

Hallo VU0SSKXKDU,

der von Ihnen aufgeführte § 80 (3) GEG Punkt 2 „durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist“ ist in EVEBI relativ leicht zu erreichen: Sie müssen hierfür lediglich das Jahr der späteren Änderung in den allgemeinen Daten als Sanierungsjahr eintragen:

Schon ist eine Erstellung des Verbrauchsausweises möglich.

Ja, ist schon klar, so komme ich zum Verbrauchsausweis. Aber wie führt Evebi den Nachweis, dass die Anforderung an die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt sind?

Würde ein iSFP für dieses Gebäude erstellt, stünden in der Qualitätssicherung der Umsetzungshilfe alle benötigten Werte, um die o. g. Formel zu füllen. Evebi berechnet diese Werte also definitiv.
Wie kann ich sie auf einfachere Weise erhalten, also ohne einen iSFP dafür zu bauen?

Ich weiss nicht genau welche Zahlen Du suchst aber in den vielen verschiedenen Ergebnis Files lässt sich das doch bestimmt finden

Ich habe jetzt einen Dummy-iSFP erstellt, die Daten aus der Qualitätssicherung der Umsetzungshilfe genommen, und habe in Excel die Berechnung nach „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020“ Abschnitt 6 b) durchgeführt.
Ergebnis: Ich konnte damit den positiven Nachweis erbringen, dass das Gebäude (Bj. 1973) die Anforderungen an die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt und ich also einen Verbrauchsausweis erstellen darf.

Mein Fazit:

Die „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020“ und darin Abschnitt 6 „Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977“ gibt es zwar seit mindestens 2015, sind aber weitgehend nicht bekannt.

Diese Nachweiserbringung ist in Evebi nicht realisiert. Mir ist ein Workaround gelungen, indem ich einen Pseudo-iSFP für das Gebäude erstellt habe. Die Daten aus der Qualitätssicherung in der Umsetzungshilfe habe ich mittels der Funktion „Datenabruf“ in Excel übernommen und dort die Berechnungen und Nachweisführung durchgeführt. Mein Aufwand dafür: zwei Stunden.

Vielleicht gibt es in Evebi unter „Ergebnisse, Grafiken, Berichte“ ja einen voreingestellten Report, der die benötigten Werte ebenfalls enthält und womit man sich den Aufwand für den Pseudo-iSFP sparen kann. Ich hatte aber keinen Nerv, die Reports zu generieren und daraufhin zu untersuchen. Es wäre schön, wenn Envisys dazu eine Aussage machen könnte.

Oft sind bei älteren Häusern die Kinder längst ausgezogen und das DG ist praktisch unbeheizt. Wenn ich in EVEBI die Räume im DG auf 14 Grad setze, macht sich das bemerkbar.
Manchmal wird mit dem Kaminofen im EG gerne geheizt etwa 4 fm im Jahr, was auch ca 6.000 kWh Heizenergie ins Haus bringt.