Hallo zusammen, ich plane aktuell meinen ersten Neubau MFH 40EE mit LCA. Wie legt ihr die Zonen unbeheizte Garage im Gebäude, unbeheizter Keller und unbeheiztes Treppenhaus innerhalb Gebäude fest?
Ich habe im ECAD separate Zonen definiert. Nun kann ich die Definition lediglich mit Wohnnutzung oder Gewerbliche Definitionen angeben.
Soll ich die Zonen besser löschen?
Beim Treppenhaus bin ich mir hier besonders unschlüssig was hier die korrekte Definition ist.
Im Wohngebäudebereich gibt es NUR eine Zone
mensch Klaus, du bist ja auch überall aktiv ![]()
du meinst 1 Zone für das komplette MFH (5 Wohnungen) ?
Ja, eine Zone. Wenn die Garage wirklich unbeheizt & im Gebäude sein soll, dann unzoniert lassen oder eine zweite Zone anlegen. Beim GEG-Export in E-Cad „alle Raumflächen exportieren“ und Heizung von Räumen ohne Zone korrekt einstellen ("Unbeheizt).
Aus energetischer Sicht wäre es wohl sinnvoller, die Garage als beheizt anzunehmen; Ist allerdings nicht mein Fachgebiet, wie man damit umgeht dann in Bezug auf Abgase z.B.
Treppenhaus auf jedenfall in den beheizten Gebäudebereich.
Für die Wohnungen können verschiedene Nutzungseinheiten angelegt werden („Wohnungen“ in E-Cad oder Zuweisung erst später in EVEBI). Das hilft z.B. für Lüftungskonzept und Heizlastberechnung, wenn diese pro Nutzungseinheit gebraucht wird.
Der Standardfall bei Wohngebäuden ist das beheizte Treppenhaus. In den meisten Fällen ist das auch sinnvoll, vor allem wenn sich dadurch die Hüllfläche gegen unbeheizt/niedrigbeheizt um ein Vielfaches aufbläht. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen man ein Treppenhaus als un- oder niedrigbeheizt annehmen und berechnen kann. Dann ist dies gfls. über eine zweite Zone zu realisieren. Das kann sinnvoll sein, wenn sich im Gegensatz zum oben erwähnten Beispiel die Hüllfläche reduziert und die Wohnungen gegenüber dem Treppenhaus eine Dämmung erhalten sollen. Dann sind jedoch auch die Wohnungseingänge mit dem Temperaturübergang entsprechend zu berücksichtigen. Auf jeden Fall sollte das ingenieurtechnisch begründet werden.
Im Wohngebäude Bereich gibt es nur EINE Zone…ebweder das Treppenhaus ist mit drin oder eben nicht
Anders sieht es zb bei einer Heizlastberechnung aus …da kann man unterschiedliche Bereiche definieren…
Der Fragesteller hat explizit einen Neubau EH40EE erwähnt. Hier ist es wohl sehr unüblich, das Treppenhaus aus dem beheizten Gebäudebereich herauszunehmen, sofern es nicht ein Laubengang mit außenliegender Treppe ist ![]()