die WLS und die Dämmdicke sollen laut Handbuch in die Ausführungsspalte eingetragen werden. Was ist, wenn das von der Zeichenanzahl (aufgrund mehrerer Maßnahmen) nicht reinpasst? Kann man dann dies auch in den Fließtext schreiben oder wie ist das?
Weitere Frage ist: Sind die Angaben damit dann verbindlich umzusetzen? Oder darf der Bauherr davon abweichen und bekommt dennoch den iSFP Bonus?
In der Druckapplikation wird angegeben, dass die WLS und die Dämmdicke in der “Ausführungsspalte” eingetragen werden soll. Laut Merkblatt vom Bafa zur Erstellung des iSFP finde ich keine Vorgabe wo die Angaben stehen sollen. Nur das diese im iSFP stehen sollen.
Die Ausführungsspalte ist, für meine Begriffe, auf der Übersichtsseite eines Maßnahmenpakets, dort in der oberen Tabelle mit den Piktogrammen, in der mittleren Spalte.