Hallo, diese Fragestellung hat zwar nur indirekt mit EVEBI zutun, jedoch wäre es schön hierrüber Aufklärung für meine Fragen zu erhalten.
Welche Leistungen darf ich als Energieberater ohne Bauvorlageberechtigung(wohnhaft in Thüringen) für die Neubauförderung der KfW-Programme ausführen u. anbieten? Dürfen von mir der Effizienzhausnachweis u. die LCA erstellt werden? Diese benötige ich ja für die Erstellung der BzA. Ich habe recherchiert, dass man in Thüringen für die Ausstellungen von Erfüllungserklärungen auch bauvorlageberechtigt sein muss, was genau ist die Erfüllungserklärung?
Sollte ich die Nachweise erstellen dürfen, welche zusätzlichen Module werden hierfür von EVEBI benötigt?
Hallo
die Fragen sind in der Tat in diesem Forum etwas fehl am Platz
Tipp : GIH Forum oder ähnliche
Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen baurechtlichen Nachweisen und Dokumenten und Dinge welche für Förderungen ( BAFA oder KFW) relevant sind
Alles was das Baurecht angeht steht in der jeweiligen Landesbauordnung und ist in D Ländersache
Ich bin in Bayern unterwegs und habe auch keine Vorlagenberechtigung als Energieberater … Falls das Bauamt vom Kunden, Dokumente will dann stelle ich die zwar aus aber unterschreiben muss dann der zuständige Vorlagenberechtigte ( zb Architekt)
Hallo und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Also würde das ja bedeuten, dass ich alle Berechnungen u. Nachweise für die KfW-Förderung erstellen u. unterschreiben darf.
Nur die baurechtlichen Nachweise gem. Bauordnung müssen dann vom Vorlageberechtigten erstellt und unterschrieben werden.
Habe ich das so richtig verstanden?
Genau…ich gehe mal davon aus dass du als EEE gelistet bist
Die Baurechtlichen Berechnungen kannst auch machen aber halt nicht einreichen…wobei das Länder abhängig ist