Neubau: sehr alte Heizung vom Bestandsgebäude

Es soll ein kleines Wohngebäude (ca. 42m² Wfl.) errichtet werden und die Beheizung soll über das Bestandsgebäude erfolgen. Die Gas-Heizung (Niedertemperatur, laut Schornsteinfeger nicht austauschpflichtig) ist von 1993, PV-Anlage ist seit 2024 auf dem Bestandsgebäude. Geht das überhaupt oder muss die alte Heizung erneuert werden? Was meint Ihr?

Da würde ich erst einmal schauen, ob und in wie fern das neue Gebäude ins GEG fällt… Und wie kommt der Schornsteinfeger zu dieser Aussage? Denn letztendlich muss ja die Heizung, egal wie alt, dann auch die Strecke zum Neubau und die Leistung erbringen. Es wäre dann ein Wärmenetz, welches nicht durch erneuerbare Energien getragen ist. Also nicht förderfähig. Fraglich, ob damit der Neubau überhaupt in die Kategorie „erfüllt“ kommt, weil der mit 65% erneuerbaren Energien versorgt werden muss, lt. GEG. Zuletzt würde ich mir die Frage stellen, wer das geplant und beantragt hat. Derjenige sollte ja auch einen Nachweis gerechnet haben…und eine Baugenehmigung ist hierzu natürlich auch erforderlich, egal welches Bundesland. Also… viele Fragen auf Deine Frage, sorry!

Kleine Präzisierung: Es wäre im Sinne der BEG ein „Gebäudenetz“, kein „Wärmenetz“.