für ein Mischgebäude erstelle ich im Moment Bedarfsausweise, in EVEBI mit zwei separaten Projekten wie es im Schulungswebinar gesagt wurde:
EG+OG1: Nichtwohnen, Boden ist somit Geschossdecke UG1
OG2: Wohnen, Boden ist somit Geschossdecke OG1
Gebe ich bei Projekt 2. als “Kellerdecke” nun die darunterliegende Geschossdecke OG1 “beheizten Nebenraum“ ein?
Damit komme ich für das Wohnen allerdings auf 241 kWh/m2a kWh/m2a- könnte aber sogar stimmen, da das Wohnen nur ein Geschoss und daher mit viel Hülle pro Fläche hat.
A) Alle unbeheizten Bereiche des Gebäudes müssen nicht mit erfasst werden, sodass weder das Kellergeschoss, noch das Dachgeschoss (OG3) angelegt werden müssen. Beim Treppenahsu kann man überlegen, ob man es trotzdem als Teil der thermischen Hülle ansetzt (liegt im Wärmeverbund des Gebäude, da indirekt mitgeheizt), ansonsten werden diese unbeheizten Räume über die Temperaturkorrekturfaktoren der jeweiligen Bauteile abgedeckt.
B) Die Kellerdecke ist ja gleichzeitig der BODEN das beheizten EG. Bauteile sind immer aus Sicht der thermischen Hülle anzulegen und die Kellerdecke trennt die thermische Hülle des Gebäude nach UNTEN ab. Es wird also als Bodenbauteil, angrenzend an unbeheizten Keller, angelegt.
Ich muss für mich zur Klarheit nochmals zu B) rückfragen, da wie gesagt zwei Projekt erfasst werden: Die Antwort bedeutet, dass die Kellerdecke bei BEIDEN Projekten, somit ZWEI Mal erfasst wird- stimmt das wirklich, da der Wärmedurchgang doch nur EIN Mal entsteht?
Mein Kollege hat Ihnen per E-Mail diese Anfrage geantwortet: Die Geschossdecke OG1 ist der Boden des Wohngebäudeteils und wird in diesem Projekt als Bodenbauteil gegen beheizt angelegt (kann aber auch weggelassenw erden, da keine Transmissionen zu erwarten sind). In dem NWG-Teil ist dieselbe Geschossdecke OG1 als Deckenbauteil gegen beheizt anzulegen (kann aber weggelassenw erden, da keine Transmissionen zu erwarten sind).