Eigentlich gibst du mit „Dachhälfte“ schon die Antwort.
Kann aber nachvollziehen, dass es aus energetische Sicht etwas unfär ist.
Das Dach ist die oberste Abdeckung eines Gebäudes und dient zum Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee, Wind und Sonne.
Dachneigung ist <90° sein sonst kann es nicht(s) abdecken.
Danke für deine Einschätzung, die mir aber etwas zu vage ist.
Baurechtlich gibt es scheinbar eine andere Art der Unterscheidung.
Hierzu habe ich folgendes gefunden:
„Flächen mit einer Neigung von weniger als 60° zur Horizontalen gelten als Dach;
Flächen mit einer Neigung von 60° oder mehr als Wand.
Diese Definition gilt auch für Fenster in Wänden und Dachfenster.“
Bei meinem Objekt ist es auch tatsächlich so,
dass im Bereich der Mansarde, es sich wohl um eine Fachwerkwand handelt, die ausgemauert wurde und zusätzlich mit Biberschwanzziegeln verkleidet wurde.
Auch sind in diesem Bereich senkrecht stehende Fenster verbaut.
Also auch keine Dachflächenfenster…
Auch schließt der untere Bereich des Mansarddaches ja überwiegend seitlich ab und nicht nach oben!?
Daher nochmal meine Frage hat jemand schon ein Mansarddach saniert und gefördert als Einzelmaßnahme?
Das ist interessant. Nach meinen Recherchen gibt es keine rechtliche Definition. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Wenn du den ‚Wand‘ nicht ‚Dach‘ nennst gibt es auch kein Kläger und wo kein Kläger…
Wenn doch kannst du es motivieren. Bin gespannt auf andere Sichtweisen.
Ich sehe es wie das BAFA, Ansonsten wären ja Dachflächen zwischen 60° und 89° grundsätzlich als Wand zu definieren, was aus meiner Sicht nicht passen würde. Nur bei einer Neigung von 90°, also senkrecht, würde ich ggf. von einer Wand mit, z.B. Schieferverkleidung, ausgehen.