Hallo zusammen, ein Kunde lässt sich in seinem Wohnzimmer ein Klimasplitgerät, das kühlen und heizen kann, einbauen. Innen- und Außeneinheit sind grundsätzlich förderfähig, sie werden in der entsprechenden Liste der KfW aufgeführt.
In den FAQs weist die KfW nun darauf hin, dass „Förderfähige Heizungsanlagen gemäß BEG EM Technische Mindestanforderungen 3.1 überwiegend (d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen müssen: Raumheizung … Dies muss auf geeignete Art und Weise und für Dritte nachvollziehbar nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Berechnung.“
Wie sieht diese Berechnung nun konkret aus? Genügt es, wenn ich in Evebi im Raumbuch Pro alleine das Wohnzimmer mit seiner Hüllfläche abbilde und eine Heizlast-Berechnung für diesen einen Raum mache? Damit könnte ich zumindest nachweisen, dass die Heizleistung des Gerätes ausreichen würde. Ob der Kunde damit tatsächlich heizt, ist ja so einfach nicht nachzuweisen, da die vorhandenen Heizkörper natürlich nicht ausgebaut werden.
Danke und Grüße
Stefan Maaß