KfW-Nachweise für Klimasplitgerät

Hallo zusammen, ein Kunde lässt sich in seinem Wohnzimmer ein Klimasplitgerät, das kühlen und heizen kann, einbauen. Innen- und Außeneinheit sind grundsätzlich förderfähig, sie werden in der entsprechenden Liste der KfW aufgeführt.

In den FAQs weist die KfW nun darauf hin, dass „Förderfähige Heizungsanlagen gemäß BEG EM Technische Mindestanforderungen 3.1 überwiegend (d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen müssen: Raumheizung … Dies muss auf geeignete Art und Weise und für Dritte nachvollziehbar nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Berechnung.“

Wie sieht diese Berechnung nun konkret aus? Genügt es, wenn ich in Evebi im Raumbuch Pro alleine das Wohnzimmer mit seiner Hüllfläche abbilde und eine Heizlast-Berechnung für diesen einen Raum mache? Damit könnte ich zumindest nachweisen, dass die Heizleistung des Gerätes ausreichen würde. Ob der Kunde damit tatsächlich heizt, ist ja so einfach nicht nachzuweisen, da die vorhandenen Heizkörper natürlich nicht ausgebaut werden.

Danke und Grüße

Stefan Maaß

Hallo Stefan, und genau das ist das Problem. Der Kunde möchte ein Klimasplitgerät und eigentlich nur zum kühlen.Das wird aber nicht gefördert. Finde ich auch richtig so. Also kann ich nach meinem Verständniss nur die Heizlast ermitteln und mit der eingestellten Systemtemperatur die Leistung der Heizkörper ermitteln. Habe diese zuviel Leistung kann ich keinen Nachweis ausstellen.

Für mich gehören diese Teile nur gefördert wenn keine Heizflächen verbaut sind. Ansonsten werden nach meinem Geschmack Fördergelder zweckentfremdet. Ich rechne so etwas nicht . Lehne ich ab wenn Heizkörper verbaut sind. So ein Gerät kostet zwischen 4 und 5000 €. Gibt 750 € förderung und ich koste 800€, verbleiben 250 €.

Die LLWP ( Klima Split Gerät) muss rechnerischn 30 bzw 40 % der Heizlast abdecken

==> dann förderfähig