Ich soll eine Warmschutznachweis erstellen. Ein alter Nachweis aus 2004 liegt vor und da drin wurde bei Wärmebrücken folgendes Angekreuzt:
„Pauschal mit 0,05 bei Verwendung von Planungsbeispiele nach DIN 4108 : 1998-08 Beibl. 2“
Frage: bei 0,05 müsste man heute ein Gleichwertigungsnachweis erbringen so weit ich weiss. Könnte ich aber aus der alter Nachweiss einfach doch die 0,05 übernehmen mit der Annahme dies wurde schon mal geprüft?
Frage… Wozu der Wärmeschutz Nachweis jetzt?
Es geht um ein iSFP. Habe es falsch in der Frage geschrieben. Thema aber gleich.
Nein, Sie können die pauschale Annahme von 0,05 W/(m²K) für Wärmebrücken aus dem alten Nachweis von 2004 nicht einfach für den neuen iSFP übernehmen. Die Gründe dafür sind:
- Die Anforderungen und Normen haben sich seit 2004 geändert. Der alte Nachweis bezieht sich auf die DIN 4108 von 1998, während heute aktuellere Versionen gelten4.
- Für die Verwendung des reduzierten Wärmebrückenzuschlags von 0,05 W/(m²K) ist heute ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich24.
- Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erfordert eine aktuelle und genaue Analyse des Gebäudezustands3. Die Übernahme alter Werte würde diesem Anspruch nicht gerecht werden.
- Die energetischen Anforderungen an Gebäude sind heute strenger, und eine präzise Beurteilung der Wärmebrücken ist wichtig für die Gesamteffizienz1.
Um einen korrekten iSFP zu erstellen, sollten Sie:
OK, großen Dank für die Ausführliche Antwort… Ich hatte tatsächlich Grok und ChatGPT auch schon gefragt und bekam ähnliche Antworten. Genau die Änderungen von der Norm aus 1998 auf den heutigen Stand (2019 meine ich), verhindern die Übernahme. Man müsste es komplett neu bewerten. Ich werde den Kunden entsprechend informieren, dass ich die 0,1 Pauschale verwenden werde, oder gegen Aufwand eine neue Bewertung machen muss. Am Ende geht es um 5% Unterschied auf das Gesamtergebnis und ich meine die Aufwand wird sich deswegen nicht lohnen.