iSFP: Konsequenzen wenn Maßnahmen besser als BEG Anforderung ist

Wenn man im iSFP z.B. ein Wand besser Dämmt als die BEG Anforderung dann muss bei der Umsetzung diese bessere Wert eingehalten werden. Beispiel: Ausswand, BEG Uwert Anforderung = 0,2. Maßnahme dämmt Uwert auf 0,16 runter. Wenn der Kunde dann doch auf z.B. 1,9 Dämmt, dann bekommt er keine iSFP Bonus mehr.
Ich habe die explizit bei BAFA schriftlich nachgefragt und dies wurde so bestätigt.
Somit sollte im Interesse des Kunden Dämmwerten für Wände, Dächer Fenster, etc. immer so nah wie Möglich an den BEG Wert angleichen. Für EH Häuser und KfW 261 trifft das m.e. nicht zu, nur bei BEG EM.
Die ist meistens nicht die meist wirtschaftliche Lösung. Wenn ich schon Dämme, dann kann die extra cm Dämmung sehr wohl sehr wirtschaftlich sein. Man kann auch immer ein 2ter Bericht mit wirtschaftlicheren Dämmstärken ausgeben. Aber fördern sollte man die Minimallösung.

Ja, die Konsequenzen kann ich bestätigen.
Es ist natürlich bitter, nur die Minimallösung zu Empfehlen.
Die Sanierungsmaßnahmen sollten mit den Kunden abgestimmt sein und sich an den Vorstellungen, der Motivation und der Finanziellen Rahmenbedingungen der Kunden orientieren. Die verplfichtende Einhaltung der im ISFP vorgeschlagenen U-Werte sollte gegenüber den Kunden auf alle Fälle klar kommuniziert werden

Alles richtig, Jedoch, bei den Maßnahmen sollte man berücksichtigen, dass man den Kunden für 10 Jahren festlegt, welche Maßnahmen die 5% iSFP Bonus bei der Förderung bekommen. Deswegen erstelle ich den geförderten iSFP Bericht nach dem Motto: so viel Maßnahmen wie möglich, und jeder Maßnahme nur so Minimal als nötig (lt. BEG). Das übergibt man den Kunden als Förderbericht. Dazu ein 2ter Bericht mit sinnvolle Empfehlungen (i.e. Maßnhamen) als Handlungsempfehlung.

Leider ist der ISFP in den meisten Fällen nur ein Fördergeld Bringer.
Und da gilt, alle Maßnahmen auf EM Niveau setzen und gut ist.
Ich hoffe die neue Regierung hat ein Einsehen und reformiert den ISFP grundlegend damit er wieder richtigen Sinn macht

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Ich habe doch das Streben nach einem sinnvollen Bericht für den Endkunde. Deswegen den iSFP wie beschrieben, und dann die Zusatzinformationen damit er seine Sanierung vernünftig planen kann.

Der Kunde bekommt von mir alles was er braucht…auch ohne ISFP

Sehe ich genauso. Da haben wieder „Korinthen-Kacker“ das Ruder in der Hand. Ob die wissen, was sie mit dieser Masche anrichten? Ganz schlimm wird es, wenn der Energieberater diese Info nicht hatte und der Bauherr auf einmal den Bonus gestrichen bekommt.

Das sollten wir unseren Verbandsvertretern mit auf den Weg geben, dass so nicht geht!

Gebe einfach 2 iSFP Berichte aus. 1 für Bafa und KfW mit alle möglichen Maßnahmen für die nächsten 10 Jahren, und noch einer mit nur die Maßnahmen die wahrscheinlich umgesetzt werden, inkl. die empfohlenen Dämmstärke usw. . Bauherr froh, bekommt er 2 für Preis von einer. Der erste Bericht ist zudem ein guter Leitfaden um mit dem Bauherr zu besprechen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind. Auch hier, das Verlangen, bei Evebi die alle Maßnahmen kompakt gelistet zu bekommen zusammen mit den grob geschätzte erwartete kWh-Einsparungen und Ht pro Maßnahme (ceteris paribus).

Wozu doppelte Arbeit? Den Bauherrn kann man auch so gut aufklären

Die offiziellen Richtlinien und Merkblätter der BEG und des iSFP enthalten keine Passage, die fordert, dass für den iSFP-Bonus exakt die im iSFP vorgeschlagenen Ziel-U-Werte erreicht werden müssen. Maßgeblich ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG. Dies wird unter anderem im „Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung“ des BAFA so beschrieben:

„Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen, wenn in der beantragten Maßnahme ein EEE eingebunden ist. Im Rahmen der Antragstellung bestätigt der EEE das Vorliegen eines iSFP bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TBP).“(https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=7)

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Bonus entfällt, wenn die Ziel-U-Werte aus dem iSFP nicht exakt umgesetzt werden, solange die technischen Mindestanforderungen der BEG (z. B. U-Werte) eingehalten werden. Die Richtlinie und das Merkblatt beschreiben ausschließlich die Einhaltung der BEG-Anforderungen als Voraussetzung für die Förderung und den Bonus.

Ja das wird auch so seit neustem von der Bafa gesagt.
Früher war die Aussage anders…