Hallo liebe Community,
ich habe von einem Kollegen gehört, dass in jeder Variante in der Gebäudeenergieberatung der hydraulische Abgleich mit vorgeschlagen werden muss. Geht ihr damit genauso um oder habt ihr einen Beleg für diese Aussage?
Hallo liebe Community,
ich habe von einem Kollegen gehört, dass in jeder Variante in der Gebäudeenergieberatung der hydraulische Abgleich mit vorgeschlagen werden muss. Geht ihr damit genauso um oder habt ihr einen Beleg für diese Aussage?
Ich mache es so. Bei jeder energetischen Verbesserung sinkt die Heizlast des Gebäudes. Damit ändern sich die Heizlasten der Räume, welches Einfluss auf die Volumenströme hat und dadurch der vorherige Hydr. Abgleich nicht mehr stimmt.
Ich mache das so. Entsprechend auch immer noch die Baubegleitung für die Variante.
ja, hydraul. Abgleich ist zwingend vorgeschrieben, muß als Maßnahme in EVEBI immer angelegt werden, einfach bei jedem Projekt als Maßnahme reinnehmen; Hinweis: die Heizungsfirma muss einen Bericht über den hydraul. Abgleich erstellen; oder man macht das als EEE, benötigt allerdings hierfür die beiden EVEBI-Module Heizlast+hydraul. Abgleich; ich biete das als Leistung an, da fast immer die Frage aufkommt „muss ich beim Einsatz einer Wärmepumpe alle Heizkörper tauschen ?“; allerdings muss man sich in das Thema Heizlast und hydraul. Abgleich anständig reinfuchsen
Zwingend ist das m.M.n. nicht.
Entscheidend ist, dass der hydr. Abgleich überhaupt im iSFP drin steht. Man kann ja durchaus Komponenten der Maßnahmenpakete miteinander verbinden und ggf. auch mehrmals anwenden.
Bei der Bewertung tut sich da auch nichts. Wenn ich den hydr. Abgleich in Maßnahme 1 packe, dann erreiche ich in der Software früher ein Effizienzhausstandard. Wenn ich ihn in das letzte Pakate packe, dann i.d.R. erst mit dem letzten Paket.