Ich möchte in einem NWG mit 5 Zonen (Nutzungsprofile 11, 16,17,19,20) eine Heizlastberechnung durchführen. Eine zentrales RLT Gerät ist ebenfalls verbaut, um die BEG Anforderungen für ein EG40 mit EE aus der TMA erfüllen zu können. Der Einsatz ist ja Pflicht in den Profilen 11,16 und 17. Auch muss die RLT in der Lage sein die notwendigen Außenluftvolumenströme zu liefern. Module HL Pro und Lüftungskonzept sind vorhanden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was wo/wie eingestellt werden muss, damit eine valide Heizlastberechnung vorgenommen werden kann, welche auch den erforderlichen Mindestaußenluftvolumenstrom berücksichtigt. Aus der Online-Hilfe bin ich leider nicht schlau geworden. Die Hotelzimmer mit Nutzungsprofil 11 sind mit einer Person belegt, d.h. 30 m³/h ist vorgegebener Mindestaußenluftvolumenstrom. Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Zimmer eine „offene“ Nasszelle hat, in der Abgesaugt wird. Die Zuluft erfolgt ebenfalls im Raum an anderer Stelle. Ich habe mir jetzt damit geholfen, dass ich z.B. das Zimmer 1 als Zuluft, das Zimmer 2 als Abluft konfiguriere. Alle Zimmertüren zum Flur sind mit LDL konfiguriert. Wie sieht die Lösung meines Problems aus?
In EVEBI können Sie den Mindestluftvolumenstrom bei der Heizlastberechnung berücksichtigen, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:
1. Lüftungskonzept einbinden
Stellen Sie sicher, dass ein Lüftungskonzept vorliegt und im Modul „Lüftungskonzept 1946-6“ erfasst wurde. Dieses Konzept definiert die Luftwechselraten für Zu- und Ablufträume sowie den Mindestluftvolumenstrom.
Geben Sie für jeden Raum im Raumbuch die spezifischen Daten ein, wie Raumgröße, Nutzung (Nutzungsprofile), gewünschte Raumtemperatur und Luftwechselrate.
Geben Sie den Wärmerückgewinnungsgrad der Lüftungsanlage ein, um die Lüftungsheizlast zu reduzieren.
4. Lüftungswärmeverluste berücksichtigen
EVEBI berechnet den Lüftungswärmeverlust (LWV) auf Basis des Mindestluftvolumenstroms (LWV_min) und der Infiltration (LWV_inf). Diese Werte werden in den Ergebnissen zur Heizlastberechnung separat ausgewiesen
(ENVISYS: Ergebnisse zur Heizlastberechnung).
Überprüfen Sie in den Ergebnissen, ob die Normheizlast korrekt berechnet wurde und ob der Lüftungswärmeverlust auf Grundlage des Mindestvolumenstroms enthalten ist.