GModG beschlossen - Wenig Zeit zur Umsetzung!

Liebes EnviSys-Team,

das neue GModG ist seit vogestern beschlossen und wird voraussichtlich in wenigen Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Leider gibt es für die EPBD-Anpassungen wohl keine Übergangsfristen. Die Bundesregierung hat jetzt 2 Jahre ungenutzt verstreichen lassen und reisst jetzt noch die ursprüngliche Mai-Deadline.

Nichtsdestotrotz gibt es umfangreiche Anpassungen, inbesondere im Bereich der DIN Norm. Die DIN V 18599 wird durch die DIN/TS 18599 abgelöst und es gibt viele Änderungen im Detail, die in der softwareseitigen Umsetzung keineswegs trivial sein dürften. Ich glaube kaum, dass EnviSys oder andere Hersteller die Umsetzung zum Inkrafttreten des Gesetztes aus der Schublade ziehen können Trotz 6-monatiger Übergangsfrist wird es für EnviSys und andere Softwarehersteller ein Kraftakt werden Die DIN/TS-Norm im Details umzusetzen - man erinnere sich noch an die notwendigen Abstimmungen zur Vornorm.

Hier ein paar Stichpunkte:

|DIN/TS 18599:2025-10|Statt DIN V 18599:2018|Tag nach Verkündung|
|Verbrauchsausweis|Nur reine Wohngebäude, wenn § 82 erfüllt|Tag nach Verkündung|
|24 Monate Verbrauchsdaten|Monatlich, nach Energieträger, witterungsbereinigt (§ 82)|Tag nach Verkündung|
|NWG Skala A–G|Anlage 10a|Tag nach Verkündung|
|Erweiterte Pflichtangaben § 85|u. a. MWh-Absolutwerte|Tag nach Verkündung|
|Digitale Ausstellung § 87|Maschinenlesbare Formate|Tag nach Verkündung|
|MEPS / Sanierung § 40/41|Nichtwohngebäude|+6 Monate|
|GEIG Ladeinfrastruktur|Artikel 7|+6 Monate|

Für uns hat vor allem die Umsetzun der DIN/TS 18599 (Oktober 2025) höchste Priorität:

Übergeordnet

  • Überarbeitung der bisherigen DIN V 18599:2018 (inhaltlich + redaktionell)
  • Ziel: Berechnungsmethodik an moderne Technik anpassen, innovative Systeme besser abbilden

Allgemein

  • Redaktionelle Anpassungen und Fehlerkorrekturen in fast allen Teilen → bessere Praxisanwendung

Kennwerte / Fenster

  • Neue Kennwerte für Gläser und Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum
  • Neuer Abschnitt F.2 zur gezielteren Bewertung von Fenstern und Verglasungen

Wärmepumpen

  • Berechnungsmethodik umfassend überarbeitet
  • Neue Standardwerte, aktualisierte Normbasis
  • Rechenansätze für kalte Wärmenetze und Eisspeicher ergänzt

Solarthermie

  • Erweiterungen zur Bewertung horizontaler Solarkollektoren
  • Geltungsbereich präzisiert (weniger Anwendungsmissverständnisse)

Wärmeübergabe

  • Berechnung von Deckenstrahlplatten überarbeitet
  • Redaktionelle und inhaltliche Korrekturen

Photovoltaik

  • Berechnung des nutzbaren Ertrags aktualisiert
  • Standardwerte für PV-Peakleistungskoeffizienten und Peakleistungsberechnung angepasst

Gebäudeautomation

  • Anwendungsbeispiele und Berechnungsverfahren überarbeitet → präzisere Bewertung intelligenter Steuerungssysteme

Quelle: WEKA — DIN 18599

Wir bitten höflich und dringend darum, uns, d.h. die Anwender von EVEBI, in die Planungen mit einzubeziehen, Änderungen, Pläne und Auswirkungen rechtzeitig zu kommunieren (in der Vergangenheit hat das leider nicht gut geklappt). Wir können gerne auch Beta-Versionen vorab testen. Wir würden uns sehr über die Einbeziehung in den Prozess freuen und im Gegenzug an der Qualitätssicherung beteiligen.

Moin zusammen

Richtigstellung:

Der Teil für die Energieausweise tritt 6 Monate nach Verkündigung in Kraft.

Grüße

Können Sie bitte Ihre Quelle nennen, bzw. wie Sie zu diesem Schluss kommen? Wir sind bisher anders informiert: https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf

Artikel 9: Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 2 und 7 treten am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des sechsten auf die Verkündung
folgenden Kalendermonats] in Kraft.
(3) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
(4) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft.

Somit tritt Artikel 1 (Energieausweise §§ 79–88, DIN/TS 18599, digitale Ausstellung) am Tag nach der Vekündung in Kraft.

Ja da kann man sich streiten … ich sehe das so das am Freitag die Änderungen der Drucksache 21/7009 beschlossen wurden und dass sonst die Drucksache 21/6278 gilt … und da ist dann auf den Artikel 2 verwiesen und deren Inkrafttreten nach 6 Monaten nach Verkündigung …

Also bleibt nur Abwarten … Ich bin kein Jurist und hoffe nur auf das Sinnvolle …

Nachtrag:

Ich denke, Sie haben da einen guten Punkt, und Ihre Auslegung macht Sinn!

Zurücklehnen ist dennoch nicht angesagt - aber etwas mehr Luft gibt es dann schon.

In der jetzt freigegebenen Version 14.3.2 kann man das GModG jetzt auswählen.

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Wer ist denn überhaupt “wir”?
Ich verstehe diesen Thread nicht wirklich. :thinking: