Hallo, ich habe bei der Beantragung einer BEG EM versehentlich das Kreuz gesetzt, dass der Kunde vorabzugsteuer berechtigt ist. Ich habe das versucht im Rahmen des Widerspruches das zu klären. Ein BAFA Mitarbeiter das wäre kein Problem. Mit dem Widerspruch erschlischt die Vollmacht des EEE. Der Kunde hat den Widerspruch sicherheitshalber nochmal gemacht.
Hatte jemand das schon mal? Erfahrungen?