Ich habe zufällig gelesen, dass für die Bilanzierung bei einer Wärmepumpe mit Kühlfunktion dieser Energiebedarf zur Kühlung mit berücksichtigt werden muss. Wie macht man das?
Muss man dann die Wärmepumpe zusätzlich unter „Kühlung“ erfassen?
Korrekt. Auch wenn es nur eine Wärmepumpe ist, wird diese einmal in der Wärmeversorgung und einmal in der Kühlung eingegeben.