Erfassung Räume für Bilanzierung: NGF DIN277

Guten Tag, ich beginne gerade mich in EVEBI einzudenken. Bei der Erfassung wird für die einzelnen Räume die NGF nach DIN 277 abgefragt. Bezieht sich dies auf die aktuelle Fassung oder die NRF bzw. nach welchen Maßgaben werden die Räume hier erfaßt (Umgang Treppen/Dachschrägen, Lufträume etc.). Vielen Dank für eine kurze Info & viele Grüße!

In EVEBI bezieht sich die abgefragte NGF im Raumbuch auf die heute übliche NGF = NUF + TF + VF.​

  • EVEBI nutzt die NGF nach DIN 277 als Flächenbasis für Gebäudenutzfläche, Heizlast- und Energie­bilanzierungen; dazu gibt es ab Version 13.x einen eigenen Bericht „Raumflächen gem. DIN 277 .​
  • Inhaltlich entspricht die NGF der Summe aus Nutzflächen, technischen Funktionsflächen und Verkehrsflächen eines Geschosses/Raums, also ohne konstruktive Flächen (Wände, Stützen etc.)

Hallo Jonathan Brucksch, Danke für die Rückmeldung!

Nach der aktuellen DIN 277 gibt es keine NGF mehr - es wäre dann vermutlich die NRF gemeint? Würden dann die selben Maßgaben wie in der DIN gelten (Einbeziehung Treppen zum Geschoß oberhalb, Messung in Fußbodenebene auch bei fiefen Dachschrägen etc.)?

Würde man die Konstruktionsfläche (Innenwände/Schächte) noch irgendwo anders eingeben oder wird das von EVEBI pauschal ermittelt?

Herzlichen Dank im Voraus!

ja, gemeint ist faktisch die NRF nach aktueller DIN 277; Sie können also nach DIN 277 messen (Treppen dem Geschoss oberhalb zuordnen, Messung in Fußbodenebene, Dachschrägen wie in der Norm geregelt).​
Die Konstruktionsflächen (Innenwände/Schächte) müssen Sie in EVEBI nicht separat eingeben, sie werden über die Eingaben im Raumbuch Netto und Bruttoflächen pauschal berücksichtigt.