Hi,
ich habe ein altes Objekt mit Lüftungsanlage mit WRG. Mir fällt gerade auf, dass wenn das Objekt nicht auf Luftdichtigkeit geprüft ist es keinen Unterschied macht, ob ich WRG-Grad 0% oder 100% eingebe. Soll das so sein? Für mich macht das irgendwie kein Sinn
Oder übersehe ich was?
Jo… Ist so
Jo. Ist so
Der Gedanke dahinter ist, dass die Lüftungsanlage auch die Lüftungsautorität haben muss für eine funktionierende Wärmerückgewinnung. Wenn es durch alle Ritzen zieht, bringt die Wärmerückgewinnung auch nix.
Im Prinzip steht das in §26 GEG.
Danke für die Antworten. Macht schon Sinn, aber dass die WRG gar keinen Einfluss hat…
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