Berücksichtigung Rollladenkasten

Hallo,
ich erstelle gerade die Bilanzierung für ein Neubauprojekt (Wohnhäuser) bestehend aus Doppelhäusern und freistehenden EFH.
Es soll KFN gefördert werden, daher muss auch QNG nachgewiesen werden.

Es stellt sich mir folgende Fragen:
Wie berücksichtige ich am besten die Rollladenkästen?
Ich habe einen U-Wert für den Kasten, aber auch die Werte für die Berücksichtigung als Wärmebrücke (Prüftzeugnis).
Wie darf/muss in den Rollladenkasten nun berücksichtigen?
Als eigenes Bauteil oder übermessen? Dann dem Fenster oder der Wand zuordnen?
Welches Vorgehen ist besser für die Ermittlung von H´T ?

Besten Dank vorab.

Den Rollladenkasten erfassen Sie zunächst als Wandkonstruktion → legen anschließend ein Wandbauteil dazu an → und geben dieses Wandbauteil dann bei den Fenstern im Teilflächenmanager als Rollladenkasten an (Es ist hier lediglich noch die Höhe einzutragen) →

Vielen Dank.
Scheinbar war meine Frage nicht eindeutig gestellt.

Meine Frage bezieht sich nicht auf die Erfassung eines Rollladenbauteils in EVEBI. Die Erfassung von Bauteilen und Konstruktionen in EVEBI ist mir klar.

Meine Frage bezieht sich eher auf das allgemeine Vorgehen im Zuge der Bilanzierung hinsichtlich der Ermittlung H´T bzw der LCA-Bilanzierung.

Im Zuge der Bilanzierung nach 18599 kann ich entsprechend DIN 4108-2 ja den Rollladenkasten übermessen.
Wenn ich nun die Fläche des RoKa der Wand zuordne, habe ich für diese Fläche ja einen U-Wert der Wand ca. 0,15 W/m²K. Alternativ den U-Wert des Fensterbauteils (ca. 0,80 W/m²K).
Somit wäre ja die Zuordnung zur Wand besser und ich erreiche den Anforderungswert H´T für ein Effizienzhaus-40 einfacher…

Bei diesem Verfahren habe ich aber das Bauteil des Rollladenkastens nicht in der LCA-Analyse berücksichtigt!?

Wie berücksichtige ich am besten (richtig) die Rollladenkästen hinsichtlich H´T bzw. LCA-Analyse?

Hallo MK-Meier,

in Bezug auf die H’t-Berechnung in Ihrem Objekt liefert die TFAQ 4.12 der KfW zwei Ansätze:

  1. übermessen, wobei der EInfluss des Kastens inkl. Einbausituation bei den Wärmebrücken berücksichtigt wird.
  2. als Einbau- oder Aufsatzkasten gemäß Anhang A Bild A.1 in DIN 4108-2: 2013-02 als flächiges Bauteil mit ihrem U-Wert und ihrer Fläche (also als Bauteil der Außenwand).

Entscheiden Sie sich für Möglichkeit 1, muss das Material und die Menge der Rollladenkästen im Knoten Beratung > Nachhaltigkeit manuell hinzugefügt werden (da ja keine Konstruktion/Bauteil in den Gebäudedaten existiert).
Bei Möglichkeit 2 hingegen legen Sie eine Konstruktione und ein Bauteil an, verknüpfen dieses mit Teilflächen, sodass darauf basierend die Menge für die LCA berechnet werden kann; hier muss dann also höchstens noch der richtige Datensatz der Rwechenwertetabelle zugewiesen werden im Modul.

Je nachdem, wie viel Masse letztlich hinzukommt, können die Rollladenkästen aber auch unter die Abscheidekriterien fallen und vernachlässigt werden.

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