Berücksichtigung PV Ertrag bei CO2 Emissionen

Derzeit analyiere ich ein Wohngebäude bei dem bereits eine PV Anlage auf dem Dach installiert ist.
Der gebäudenah erzeugte PV Ertrag wird von EVEBI im spezifischen Energiebedarf berücksichtigt. Auf die berechneten CO2 Emissionen scheint die PV Anlage jedoch keinen Einfluss zu haben.

In der Verbrauchsdateneingabe lässt sich Strom gebäudenah anwählen, der Prozentsatz ist auf 0 als Default gesetzt. Sobald in dieser Maske manuell ein Prozentsatz eingegeben wird, werden die CO2 Emissionen auf Null gesetzt. SO2, NOx bleiben jedoch unverändert.

Ist dies gemäß den Berechnungsvorschriften korrekt?

Ich stelle die Frage vor dem Hintergrund dass im BzA Formular der KfW z.B. für eine Wärmepumpe, die CO2 Einsparung anzugeben ist, und ich verspreche mir hier in EVEBI berechneten PV Erträgen einen weiteren Minderungsbeitrag.

Hallo EEB-Ne,
grundsätzlich wird der PV-Strom in EVEBi nach den Vorgaben des GEG § 23 verrechnet. Wenn Sie davon sprechen, dass die PV-ANlage auf die berechneten CO2-Emissionen keinen Einfluss zu haben scheinen, dann müsstne Sie diese Aussage konkretisieren: welche CO2-Emissionen meinen Sie?
In den Kennwerten GEG > Primärenergieblianz werden die CO2-Emissionen der verwendeten Energieträger angegeben. Da diese möglicherweise um PV-Strom (nach GEG § 23) verringert worden sind, wird hier der Strom indirekt berücksichtigt. Die Bestandteile der PV-Anlage selbst werden nicht berücksichtigt.
In der LCA hingegen wird nicht nur der erzeugte Strom angerechnet, sondern auch die PV-Anlage als Bestandteil des Gebäudes fließt in die Berechnung des GWP ein.

Der Haken für die Gebäudenahe Erzeugung hat bei Strom keine Relevanz, sondern ist für Biogas zur Reduktion des fp-Faktors gedacht. Sobald Sie in dem Energieträger die CO2-Emissionswerte manuell anpassen, wirkt sich das auf die INDIVIDUELLEN Kennwerte (also nciht die GEG-Werte,s.o.) aus. Diese individuellen Werte werden aber nicht für die BzA verwendet, sondern nur für die individuelle Energieberatung (iSFP, BAFA-Vorortbericht). für die BzA wird die Berechnung der GEG-Kennwerte (also normiert) verwendet, auf die die Änderung der Emissionswerte im Energieträger keine Auswirkung hat.