Hallo,
soweit ich weiß, darf auf 2 Nachkommastellen gerundet werden. Evebi tut dies anscheinend nicht.
Ich habe zwei Bauteile bei denen gemeckert wird, obwohl, gerundet, der richtige Wert herauskommt.
Ich werde aufgefordert bei den „Vorbemerkungen zu den Maßnahmen“ eine Begründung einzugeben.
Wie kann ich das beheben?
Viele Grüße
Marleen
Hallo Marleen,
hier handelt es sich nicht um einen Fehler. Innerhalb von Evebi benötigen wir die Nachkommastellen zur korrekten Bilanzierung des Gebäudes.
Diese Zahl wird mit allen Nachkommastellen an die Druckapplikation des BAFA übergeben und abschließend vom BAFA geprüft (weil blau markiert).
Blau Markiert bedeutet nicht gleich, dass es sich um ein Ausschlusskriterium handelt. Das BAFA kennt die Regeln des kaufmännischen Rundens.
Also einfach begründen falls es knapp auf Kante bilanziert wurde 